WÄHLE DEINE SPRACHE

Streamlight-Richtlinie in Bezug auf Einreichungen von Erfindern

Wie in STREAMLIGHTs angegeben Erklärung zum Datenschutz, STREAMLIGHT kann den Datenschutz von Materialien, die ihm über das Internet übermittelt werden, nicht garantieren. Daher gilt alles, was über seine Website an STREAMLIGHT übermittelt wird (z. B. Feedback, Produktideen, Marketingideen, Kommentare, Vorschläge und dergleichen), als nicht vertraulich und nicht urheberrechtlich geschützt. Darüber hinaus gilt STREAMLIGHT als berechtigt, solche Informationen für jedweden Gebrauch oder Zweck offenzulegen, zu veröffentlichen und zu verwerten, ohne dass die Partei, die die Übermittlung vornimmt, finanziell oder anderweitig verpflichtet ist. Allerdings verfügt STREAMLIGHT über ein spezifisches Verfahren zum Empfangen und Verarbeiten von Vorschlägen und Ideen von außen, wie unten beschrieben.

Als führender Hersteller von Taschenlampen und zugehöriger Ausrüstung, die sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor von Einzelhandelskunden, Strafverfolgungsbehörden, Feuerwehrleuten, dem Militär und anderen verwendet werden, reichen viele Einzelpersonen Ideen zur Prüfung ein. Wir haben oft die Erfahrung gemacht, dass viele eingereichte Ideen zuvor von STREAMLIGHT oder anderen vorgeschlagen, patentiert wurden oder sich derzeit innerhalb von STREAMLIGHT in der Entwicklung befinden. Wir glauben, dass das US-Patentgesetz das beste Mittel darstellt, um nicht nur die Interessen von STREAMLIGHT in Bezug auf die unaufgeforderte Einreichung von Ideen, sondern auch die Interessen der Einreicher fair und angemessen zu schützen. Um Verwirrung oder Missverständnisse zu vermeiden, wird STREAMLIGHT daher die Einreichung von Ideen, für die kein nicht vorläufiges Gebrauchs- und/oder Geschmacksmuster erteilt wurde, in keiner Weise akzeptieren, überprüfen, bewerten, diskutieren oder in Betracht ziehen die Ausführung der Vereinbarung unter Ausschluss jeglicher Geheimhaltungspflicht. Ein Muster einer solchen Vereinbarung finden Sie unten. Bitte beachten Sie, dass solche Einsendungen nicht gezeigt, kopiert, verteilt oder in irgendeiner Weise dem Management, den Ingenieuren oder anderen Mitarbeitern von STREAMLIGHT zur Verfügung gestellt werden. John C. Gregory, Jr., General Counsel und Intellectual Property Manager von STREAMLIGHT, wird sich schriftlich mit Ihnen in Verbindung setzen, falls STREAMLIGHT sich entscheidet, Ihre Einreichung zu prüfen, und Ihnen eine Vereinbarung bezüglich der Geschäftsbedingungen erteilt, unter denen STREAMLIGHT einer solchen weiteren Prüfung zustimmen würde. Kein anderer STREAMLIGHT-Mitarbeiter ist befugt, Eingaben dieser Art entgegenzunehmen oder zu bearbeiten.

Mustervertrag herunterladen (Adobe Acrobat erforderlich)

 

TELEFON

1-800-523-7488
1-610-631-0600

FAX

1-800-220-7007
1-610-631-0712